Aus der Praxis · Arbeitsrecht
Konkurs des Arbeitgebers in Luxemburg: Arbeitnehmer verlieren ihre Rechte an den Fristen, nicht in der Sache
Ein Unternehmen bricht fast nie von heute auf morgen zusammen. Der Lohn kommt verspätet, dann nur teilweise, dann gar nicht mehr. Kollegen werden ohne Erklärung entlassen. Und eines Morgens erfährt man, dass über die Gesellschaft der Konkurs eröffnet wurde. In den Arbeitnehmermandaten, die wir betreuen, zeigt sich immer dasselbe Bild: Der Konkurs des Arbeitgebers lässt die Rechte des Arbeitnehmers nicht verschwinden, er zwängt sie aber in kurze Fristen. Die meisten Verluste haben nichts mit der Sache selbst zu tun, sondern mit einer versäumten Frist oder einer unvollständigen Forderungsanmeldung.
Oft erst im Moment des Konkurses merkt der Arbeitnehmer, dass er alles gleichzeitig erledigen muss: eine Kündigung anfechten, seine Forderung anmelden, sich an die ADEM, die luxemburgische Arbeitsagentur, wenden. Jeder Schritt hat seine eigene Frist und seinen eigenen Ansprechpartner. Viele geben entmutigt Beträge auf, die ihnen eigentlich zustanden.
Ein unbezahlter Lohn ist kein Schicksal
Auch ein Arbeitgeber in Schwierigkeiten muss den Lohn jeden Monat pünktlich zahlen. „Die Liquidität ist knapp“ ändert nichts an Ihren Rechten.
Der erste Schritt ist, die Zahlung schriftlich einzufordern und alle Belege aufzubewahren. Wiederholen sich die Verspätungen, erlaubt das Gesetz dem Arbeitnehmer in bestimmten Fällen, den Vertrag selbst aus Verschulden des Arbeitgebers zu beenden, mit Entschädigung. Das ist eine schwerwiegende Entscheidung, die vorbereitet sein will: Falsch angegangen, kann sie Sie Ihre Entschädigung kosten.
Vor dem Konkurs gekündigt: Die Fristen laufen weiter
Unternehmen am Ende ihres Weges kündigen oft ohne ernsthaften Grund. Diese Kündigungen können angefochten werden, aber innerhalb strenger Fristen: ein Monat, um die Kündigungsgründe zu verlangen, drei Monate, um Klage zu erheben, sofern keine schriftliche Beanstandung diese Frist verlängert.
Ein danach eröffneter Konkurs hält diese Fristen nicht an. Das Verfahren wird einfach gegen den vom Gericht bestellten Konkursverwalter (curateur) fortgeführt. Eine versäumte Frist ist dagegen endgültig.
Der Konkurs: Ihr Vertrag endet, Ihre Rechte nicht
Das Konkursurteil beendet den Arbeitsvertrag sofort, ohne Kündigungsschreiben und ohne Kündigungsfrist. Im Gegenzug gewährt das Gesetz dem Arbeitnehmer besondere Entschädigungen, die zu allem hinzukommen, was der Arbeitgeber ihm ohnehin schuldete: Lohnrückstände, Überstunden, nicht genommener Urlaub.
Ihre Höhe hängt von Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihrer Situation am Tag des Konkurses und den Ereignissen davor ab. Hier entstehen die meisten Streitigkeiten.
Der entscheidende Schritt: die Forderungsanmeldung
Ohne Anmeldung Ihrer Forderung wird Ihnen nichts ausgezahlt. Die Anmeldung erfolgt bei der Geschäftsstelle des Gerichts, das den Konkurs eröffnet hat, innerhalb einer im Urteil festgesetzten Frist, die nach Wochen bemessen ist.
Alles muss von Anfang an enthalten sein. Eine unvollständige oder falsch formulierte Anmeldung ist die häufigste Ursache für Verluste bei Arbeitnehmern: Was nicht rechtzeitig gefordert wurde, lässt sich nur schwer, manchmal gar nicht mehr nachholen.
Das Sicherheitsnetz: die Lohngarantie
Ein Unternehmen im Konkurs kann selten zahlen. Der Staat garantiert daher über den von der ADEM verwalteten Beschäftigungsfonds (Fonds pour l’emploi) die Zahlung der Lohnforderungen in bestimmten Grenzen. Ein Vorschuss kann sogar schon mit der Einreichung der Forderungsanmeldung beantragt werden. Grenzgänger kommen unter denselben Bedingungen in den Genuss dieser Garantie.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Forderung korrekt angemeldet und vom Konkursverwalter anerkannt wurde. Im Streitfall entscheidet das Arbeitsgericht.
Unser Rat: Handeln Sie schon bei den ersten Verspätungen
Warten Sie nicht auf den Konkurs, um Ihre Unterlagen zusammenzustellen. Bewahren Sie ab dem ersten verspäteten Lohn Ihren Vertrag, Ihre Lohnabrechnungen, Ihre Kontoauszüge und alle schriftlichen Beanstandungen auf. Wird der Konkurs eröffnet, notieren Sie sofort das Datum des Urteils und die Frist zur Forderungsanmeldung: Dieser Zeitplan bestimmt alles Weitere.
Begleitung in jeder Phase
Die Kanzlei begleitet Arbeitnehmer von der ersten Beanstandung bis zur Anerkennung ihrer Forderung, auch im Eilfall, wenn eine Frist kurz vor dem Ablauf steht. Ihr Arbeitgeber zahlt nicht mehr, Ihnen wurde gekündigt oder über Ihr Unternehmen wurde soeben der Konkurs eröffnet? Kontaktieren Sie die Kanzlei.