GROENINGERAvocats à la Cour

Ihre Gesellschaft in Luxemburg, zum Pauschalpreis.

Wählen Sie die Rechtsform und Ihre Optionen: Der Preis erscheint sofort. Kein Stundensatz, keine Überraschungen – Fremdkosten werden gesondert ausgewiesen und zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.

Ihre Schätzung

Gründungspauschale SARL1.490 €
Honorar zzgl. MwSt.1.490 €
Geschätzte Fremdkosten (Notar, RCS, Veröffentlichung): 1200 – 1900 €, zum Selbstkostenpreis. Zzgl. 17 % MwSt.

Richtpreise, die nach Prüfung Ihrer Unterlagen bestätigt werden: Bei besonders komplexen Vorhaben ist eine Anpassung nach oben möglich. Sie wird Ihnen stets vor jeder Verpflichtung mitgeteilt.

Gründung starten →
  1. Erstgespräch

    30 Minuten, per Video oder in der Kanzlei, um Rechtsform und Vorhaben abzustimmen.

  2. Maßgeschneiderte Satzung

    Ausarbeitung der Satzung und der Begleitdokumente, gemeinsam mit Ihnen geprüft.

  3. Unterzeichnung

    Vor dem Notar oder privatschriftlich, je nach Rechtsform.

  4. Eintragung

    Anmeldung beim RCS, Veröffentlichung und Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer.

Gesellschaftsgründung

Häufige Fragen.

Was unterscheidet eine SARL von einer SARL-S?

Die SARL-S (vereinfachte SARL) ist natürlichen Personen vorbehalten: Stammkapital 1 € bis 12 000 €, kein Notar. Sie kann keine Holding sein. Die SARL erfordert mindestens 12 000 € Kapital und eine notarielle Urkunde. Sie steht allen Gesellschaftern offen, auch Gesellschaften, und kann eine Holding sein.

Was ist im Pauschalpreis enthalten?

Das Erstgespräch, eine maßgeschneiderte Satzung, die Abstimmung mit dem Notar, sofern die Rechtsform dies verlangt, die Anmeldung beim Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) und die Veröffentlichung. Fremdkosten (Notar, RCS, Veröffentlichung) werden gesondert ausgewiesen und zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.

Wie lange dauert die Gründung?

Als Richtwert: ein bis drei Wochen zwischen Erstgespräch und Eintragung, je nach Rechtsform, Verfügbarkeit des Notars und gegebenenfalls der Niederlassungsgenehmigung.

Brauche ich eine Niederlassungsgenehmigung?

Die meisten Handels- und Handwerkstätigkeiten sowie einige freie Berufe benötigen vor dem Start eine Niederlassungsgenehmigung (autorisation d'établissement). Auf Wunsch übernehmen wir den Antrag.

Sprechen wir über Ihre Situation.

In einem ersten Gespräch klären wir Ihr Anliegen und die Honorare – vor jeder Verpflichtung.